Umziehen mit Kindern Teil 2: So klappt der Schulwechsel

Umziehen mit Kindern / Umzug & Schulwechsel

Im ersten Teil der Artikelserie „Umziehen mit Kindern“ hast Du erfahren, weshalb ein Umzug für Deine Sprösslinge so aufreibend ist, was sie emotional durchleben und welche Ängste sie vielleicht haben mögen. Ein Umzug in derselben Stadt stellt dabei meist keine Probleme dar, da die Kinder weder ihre Freunde noch ihre bisherige Schule hinter sich lassen müssen. Geht es aber weiter fort und ein Schulwechsel wird nötig, stehst Du als Mutter oder Vater vor einer echten Herausforderung. Noch komplexer wird es dann, wenn sich die neue Schule in einem anderen als dem bisherigen Bundesland befindet. Denn Schulen sind in Deutschland Ländersache und so kann ein Umzug von Bayern nach Hamburg immense Veränderungen für Deine Kinder mit sich bringen.

Wofür haften eigentlich Umzugsunternehmen?

Haftung des Umzugsunternehmens bei einem Umzug

Bei quasi jedem Umzug geht irgendetwas zu Bruch. Seien es eine alte Vase, Sektgläser oder ein dicker Kratzer in der Kommode. Und die ein oder andere Sache geht sogar einmal ganz verloren. Doch haftet das georderte Umzugsunternehmen überhaupt für Schäden und Verluste an den transportierten Gegenständen? Was musst Du beachten, damit Du hinterher nicht auf den Kosten sitzen bleibst?