Arbeitsamt und Umzugskosten – Wann die Agentur für Arbeit den Umzug zahlt

Die Arbeitslosigkeit kann einen tiefen Einschnitt im Leben bedeuten – nicht nur finanziell. Viele Arbeitnehmer müssen sich heute flexibel zeigen, wenn es um eine neue Stelle geht. Denn nicht selten findet sich diese in einer anderen Stadt. Da treffen zwei kritische Punkte zusammen. Die Geldreserven sind erschöpft und dann muss man die nicht unerheblichen Umzugskosten stemmen. Glücklicherweise hilft hier in bestimmten Fällen die Agentur für Arbeit weiter. Verpflichtet ist sie dazu jedoch nicht.

Umzug für den neuen Job

Wer arbeitslos ist und Arbeitslosengeld I bezieht hat oftmals weniger finanziellen Spielraum als zuvor. Doch wie sieht es aus, wenn man eine neue Stelle gefunden hat, für die ein Umzug nötig wird? Die entstehenden Kosten hierfür kann man zwar wunderbar bei der Steuer absetzen – doch erst einmal muss man das nötige Kleingeld für Umzugsunternehmen, Mietkaution und Co selbst aufbringen. Das kann bei einem durch die Arbeitslosigkeit strapazierten Konto ein echtes Problem werden. Besonders beflissene Arbeitgeber helfen neuen Mitarbeitern gerne einmal bei der Wohnungssuche oder übernehmen sogar die Umzugskosten. Die Übernahme der Umzugskosten kann man z.B. im Rahmen der Gehaltsverhandlungen erfragen. Doch nicht jeder Arbeitgeber kann oder will sich das leisten. In solchen Fällen hilft oftmals die Agentur für Arbeit weiter.

Voraussetzungen einer Kostenübernahme durch das Arbeitsamt

Da die Agentur für Arbeit sehr daran interessiert ist, Arbeitslose wieder ins Berufsleben zu bringen, soll ein neuer Job nicht an den Umzugskosten scheitern. Allerdings ist das Amt nicht zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Im passenden Gesetzestext (§ 45 Absatz 1 SGB III) heißt es zur etwaigen Übernahme von Umzugskosten lediglich:

„Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird. […] Die Agentur für Arbeit entscheidet über den Umfang der zu erbringenden Leistungen; sie kann Pauschalen festlegen.“

Damit ist die Übernahme der Umzugskosten durch das Arbeitsamt letztendlich eine Ermessensleistung. Wer bei der Agentur für Arbeit um Unterstützung bei den Umzugskosten bittet, sollte glaubhaft darlegen können, dass ein Umzug für die neue Stelle wirklich notwendig ist. Dies ist in den Augen des Arbeitsamts in der Regel der Fall, wenn die neue Stelle weiter als 2,5 Fahrtstunden von der aktuellen Wohnung entfernt ist. Unter dieser Voraussetzung hat man gute Aussichten auf eine finanzielle Unterstützung beim Umzug.

Wenn der jobbedingte Umzug als notwendig anerkannt wurde, will das Amt noch ein paar Schriftstücke sehen – so natürlich den Mietvertrag für die neue Wohnung. Zudem muss man wenigstens drei Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen einreichen.

Früher fand bei einem Antrag auf Kostenübernahme für einen jobbedingten Umzug übrigens eine sogenannte Bedürftigkeitsprüfung durch das Amt statt, und das Geld musste später zurückgezahlt werden. Bedürftigkeitsprüfung und Rückzahlung sind heute jedoch nicht mehr üblich.

Ganz wichtig: Der Antrag zur Kostenübernahme muss unbedingt vor der Fälligkeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Rückwirkend werden keine Kosten übernommen.

Diese Kosten werden übernommen

Aber auch im Idealfall trägt das Arbeitsamt nicht die gesamten Umzugskosten. So kommt es nicht für Verpackungsmaterial auf. Auch wer sich den Luxus gönnen will, die Umzugskisten vom Umzugsunternehmen packen zu lassen, muss diesen Posten selber zahlen – oder eben doch gleich selbst verpacken. Auch Kosten für den Abbau und Aufbau von Möbeln übernimmt die Agentur für Arbeit nicht. Dafür gewährt sie gegebenenfalls ein Darlehen für Renovierungskosten und die Mietkaution.

Letztendlich entscheidet sich die Höhe der übernommenen Kosten auch am Haushaltsbudget, dass dem zuständigen Amt zur Verfügung steht.

Theoretisch können Kosten in einer Höhe von bis zu 4.500 Euro übernommen werden.

Übrigens: Auch, wer für einen Ausbildungsplatz den Wohnort wechselt, kann einen Antrag auf finanzielle Unterstützung bei den Umzugskosten bei der Agentur für Arbeit stellen.

Eine Antwort auf „Arbeitsamt und Umzugskosten – Wann die Agentur für Arbeit den Umzug zahlt“

  1. Danke für die guten Informationen zum Umzug. Es gibt auch Firmen, die einem ein kostenloses Umzugsangebot machen. So kann man sich das passenden Angebot heraussuchen.

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